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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit besteht. In vielen Fällen wird eine solche Verfügung auch als Patiententestament bezeichnet. Welcher dieser Begriffe verwendet wird, ist unerheblich, da eine Legaldefinition nicht existiert. „Patientenverfügung“ hat sich durchgesetzt, „Patiententestament“ ist eigentlich dasselbe, da der „Testierende“ lediglich bezeugt, was er will, also verfügt.

Zur Patientenverfügung gibt es derzeit in Deutschland (anders als in Österreich und in vielen anderen europäischen Staaten) keine gesetzliche Regelung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte im Jahre 2004 einen Gesetzgebungsentwurf erarbeiten lassen, diesen aber kurzfristig wieder zurückgezogen. Derzeit werden – fraktionsübergreifend – mehrere Vorschläge im Bundestag diskutiert. Es wird damit gerechnet, dass ein Gesetz zustande kommt, das die Patientenverfügung eingehend regelt.

Meist erstellen ältere Menschen eine Patientenverfügung. Die Angst, als Pflegefall wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgeliefert zu sein, ist das Hauptmotiv. Abgelehnt werden in Patientenverfügungen am häufigsten die Dialyse, die Beatmung und die künstliche Ernährung.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverfügung

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