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MCP-haltige Arzneimittel gegen Übelkeit

 

WICHTIGE PATIENTENINFORMATION;©DAP, Stand April 2014

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) hat die Zulassung für Arzneimittel

mit dem Wirkstoff Metoclopramid in flüssigen Formulierungen widerrufen, wenn sie mehr als

1 mg/ml Wirkstoff enthalten. Daher dürfen seit dem 9. April MCP-haltige Arzneimittel gegen

Übelkeit und Erbrechen in der bisherigen Dosierung und in bestimmten Darreichungsformen

nicht mehr abgegeben werden. Die Begründung sind vereinzelt aufgetretene Nebenwirkungen

wie Herzrhythmus- und Bewegungsstörungen.

Welche Präparate sind betroffen?

Tropfen mit einer Konzentration > 1 mg/ml

Infusionen mit einer Konzentration > 5 mg/ml

Zäpfchen mit einer Konzentration > 20 mg/Einzeldosis

Nicht betroffen und somit weiterhin abgabefähig sind:

Tabletten/Retardkapseln

Infusionen mit einer Konzentration < 5 mg/ml

Zäpfchen mit einer Konzentration < 20 mg/Einzeldosis

ACHTUNG: Allerdings wurden die Packungsbeilagen der noch verfügbaren MCP-haltigen

Präparate bzw. Anwendungsgebiete und Dosieranweisungen angepasst.

Welche Alternativen gibt es?

Die noch verfügbaren MCP-haltigen Präparate (z. B. Tabletten) können unter bestimmten

Voraussetzungen weiterhin verordnet werden. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt!

Es gibt verschiedene nicht-verschreibungspflichtige Alternativen. Bitte fragen Sie uns, welches Präparat für Sie geeignet ist!

Wie ist mit Privatbeständen umzugehen?

Apotheken wurden angewiesen, ihre Bestände an die Hersteller zurückzusenden.

Privatpersonen sind davon nicht betroffen.

Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob und wie Sie mit Ihren Restbeständen umgehen sollen.

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